DIN 18220: EIN MEILENSTEIN FÜR DEN GLASFASERAUSBAU
23. November 2023
DIN 18220 TRITT IN KRAFT
Am 28.07.2023 wurde die „DIN 18220:2023-08. Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren zur Legung von Leerrohrinfrastrukturen und Glasfaserkabeln für Telekommunikationsnetze“ verabschiedet. Im Rahmen einer Veranstaltung zur Gigabitstrategie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) wurde das Dokument feierlich übergeben. Durch § 126 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist sie als anerkannte Regel der Technik ab Zeitpunkt der Veröffentlichung durch alle Beteiligten einheitlich anzuwenden.
Die DIN 18220 soll zu einer kostengünstigen Beschleunigung und vor allem zur qualitativ hochwertigen Umsetzung des Glasfaserausbaus beitragen. Sie legt klare Einsatz- und Ausführungsbedingungen fest und setzt den rechtlichen Rahmen für die Erreichung eines Meilensteins im Breitband- und Glasfaserausbau. Die DIN 18220 erhöht die Investitionssicherheit für alle Beteiligten, insbesondere für Telekommunikationsunternehmen.
Für das Trenching-Verfahren gab es bislang weder standardisierte Rahmenbedingungen noch einheitliche Grundsätze für die Anwendung. Bislang haben die meisten Kommunen vorwiegend die offene Bauweise als Legemethode zum Glasfaserausbau gewählt, da die Minderüberdeckung vor der Norm mindestens 60 cm betragen musste. Seit 2012 erlaubt das TKG den Einsatz mindertiefer Legung (Trenching, mindertiefe Legearten), wozu auch noch nicht genormte Verfahren wie das Trenching zählen. Allerdings konnte sich das Verfahren bisher nur schwer am Markt durchsetzen. Grund dafür sind vornehmlich Rechtsunsicherheiten für alle Beteiligten. Diese gehen zwangsläufig mit dem Fehlen von verbindlichen technischen Vorgaben, in Form einer verbindlichen Norm, für den Einsatz solcher alternativen Legemethoden einher. Die Schwierigkeit lag insbesondere in Differenzen zwischen Straßenbauverwaltungen, Bauausführenden und Telekommunikationsunternehmen über die konkrete Ausführung und Umsetzung. Infolgedessen kam es zu Verzögerungen im Ausbau der Glasfaserinfrastruktur.
DAS ÄNDERT SICH DURCH DIE NEUE DIN 18220
Bislang haben die meisten Kommunen vorwiegend die offene Bauweise als Legemethode zum Glasfaserausbau gewählt, da die Minderüberdeckung vor der Norm mindestens 60 cm betragen musste. Jetzt regelt die DIN 18220 Legearten für Minderbautiefen, was unter anderem auch das Diamanttrenching von LISSMAC betrifft (38 cm Legetiefe).
„Mit der DIN 18220 kann der Glasfaserausbau künftig nicht nur einfacher, sondern auch qualitativ hochwertiger, schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender erfolgen. Die DIN 18220 schafft die erforderliche Rechtssicherheit und Investitionssicherheit für alle Beteiligten“, beschrieb BMDV Staatssekretär Stefan Schnorr die Bedeutung der neuen Norm.
DAS BEDEUTET DIE DIN 18220 FÜR LISSMAC
Seit rund 10 Jahren ist LISSMAC im Diamanttrenching aktiv. Aufgrund unserer Erfahrung im Bereich Fugenschneiden sind wir langjähriges Mitglied des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) und haben bei der Erstellung der Norm als Mitglied im Normungsausschusses mitgewirkt. Wir freuen uns sehr über die Anerkennung der alternativen Legemethoden für den Glasfaserausbau, unter anderem das LISSMAC Diamanttrenching, da die Norm Klarheit für die Bauwirtschaft, alle Kommunen, Gemeinden und Telekommunikationsunternehmen schafft.
Hier erhalten Sie weitere Informationen über das Diamanttrenching nach DIN 18220 mit LISSMAC.
Hier gelangen Sie zu den Hintergrundinformationen über die DIN 18220.
Sehen Sie sich auch das Video zum Pilotprojekt "Glasfaser ohne Einblasen" mit der Telekom an.